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LG Darmstadt, 07.09.2015 - 29 O 21/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11
Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der …
Auszug aus LG Darmstadt, 07.09.2015 - 29 O 21/15
Es kann regelmäßig nicht angenommen werden, dass eine Wirtschaftsauskunftei ein so weites Haftungsrisiko zu übernehmen bereit ist, wie es sich aus der Einbeziehung einer unbekannten Vielzahl von Gläubigern, Gesellschaftern oder Anteilserwerbern in den Schutzbereich ergäbe (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11 -, BGHZ 193, 297-315 mit weiteren Nachweisen).
- LG Darmstadt, 18.07.2016 - 17 O 248/15 Selbst wenn D mit A oder der B KG vertraglich verbunden gewesen wäre, könnte sich der Kläger nicht darauf berufen, dass es sich bei diesem Vertrag um einen solchen mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter gehandelt hat (vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 29.06.2015, Az. 29 O 21/15;… ferner LG Darmstadt, Urt. v. 23.02.2016, Az. 13 O 195/14).
Eine Verletzung von § 264a StGB durch die Beklagte ist im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB nicht schlüssig dargelegt; Entsprechendes gilt für die Voraussetzungen des § 826 BGB (vgl. in diesem Zusammenhang auch LG Darmstadt, Urt. v. 29.06.2015, Az. 29 O 21/15).